Rechtsprechung
BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Widerspruch gegen eine Ausweisungsverfügung - Verschuldensmaßstab bei Ausländern hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Hilfe eines Dolmetschers bei mangelnder deutscher Sprachkenntnis
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.07.1974 - I B 69.73
- BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63
Begriff der Verhinderung ohne Verschulden in § 60 Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74
Für die Frage, ob eine Fristversäumnis verschuldet ist, stellt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf ab, 'ob der Partei nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß sie die Frist versäumt hat' (Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 33 = DOV 1965, 350 = VerwRspr. - BVerwG, 14.08.1974 - I B 3.74
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Zurückweisung einer …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist weiterhin geklärt, daß ein Ausländer, der sich im Geltungsbereich des Ausländergesetzes aufhält, sich über an ihn gerichtete Schriftstücke notfalls mit Hilfe eines Dolmetschers Klarheit verschaffen muß, wenn er der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist (Beschlüsse vom 14. April 1972 - BVerwG I B 27.71 - [BayVBl. 1973, 443] und vom 14. August 1974 - BVerwG I B 3.74 - [DÖV 1974, 788]). - BVerwG, 22.03.1973 - I B 17.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74
In seinem Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG I B 17.73 - hat der beschließende Senat ausgeführt:. - BVerwG, 04.07.1972 - I B 48.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74
Dies gilt ohne weiteres für Ausländer ebenso wie für Inländer (Beschluß vom 4. Juli 1972 - BVerwG I B 48.71 -). - BVerwG, 14.04.1972 - I B 27.71
Fristgemäße Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes - Gerichtssprache in …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist weiterhin geklärt, daß ein Ausländer, der sich im Geltungsbereich des Ausländergesetzes aufhält, sich über an ihn gerichtete Schriftstücke notfalls mit Hilfe eines Dolmetschers Klarheit verschaffen muß, wenn er der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist (Beschlüsse vom 14. April 1972 - BVerwG I B 27.71 - [BayVBl. 1973, 443] und vom 14. August 1974 - BVerwG I B 3.74 - [DÖV 1974, 788]).
- BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umstanden zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]). - BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Geltung der Vorschriften über Rechtsbehelfsfristen und Wiedereinsetzung in den …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).